Allgemeine Geschäftsbedingungender Susell GmbH für die Nutzung der Software reteach Stand März 2021 Hier AGB als PDF öffnen § 1 Vertragspartner Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Susell GmbH, Berlin (im folgenden ANBIETER genannt) und der Nutzer der Software reteach, im folgenden ANWENDER genannt. § 2 Nutzungsvertrag und Anwendung der AGB (1) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der ANBIETER dem ANWENDER auf dessen Anmeldung ein Nutzer- bzw. Kundenkonto zur Verfügung stellt. In der Bereitstellung des Nutzerkontos liegt die Annahmeerklärung des ANBIETERS. Für diesen Vertrag gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen zwischen dem ANWENDER und dem ANBIETER als vereinbart. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Der Zugang zur Software reteach erfolgt über einen passwortgeschützten Zugang via Internet. Der ANWENDER ist für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes allein verantwortlich und haftet gegenüber dem ANBIETER wie Dritten für alle Schäden, die durch eine unbefugte Benutzung des Zugangsschutzes durch Dritte nach der Zuteilung der Zugangsdaten an den ANWENDER entstehen. (3) Vor der erstmaligen Nutzung der Software reteach muss der ANWENDER zunächst seine Kundendaten vervollständigen und evtl. eine Freischaltung durch den ANBIETER abwarten. Der ANWENDER hat alle erforderlichen Angaben vollständig und richtig zu machen und seine Kundendaten stets aktuell zu halten. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, einen angemessenen Nachweis über die Identität des Kunden, die Identität der für den ANWENDER handelnden Personen oder deren Vertretungsberechtigung zu verlangen oder die Nutzung einzelner Funktionen davon abhängig zu machen. (4) Der ANBIETER versendet regelmäßig vertragsrelevante Informationen an alle ANWENDER per E-Mail. Der ANWENDER hat die Zustellmöglichkeit dieser Informationen insbesondere durch die laufende Aktualisierung der Kundendaten im System sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Informationen beim ANWENDER auch vertretungsberechtigte Mitarbeiter erreicht. § 3 Leistungen des ANBIETERS (1) Der ANBIETER stellt dem ANWENDER die Software reteach zur Verfügung. Über diesen Dienst kann der ANWENDER im eigenen Namen Inhalte im Internet bereitstellen und Teilnehmerdaten für die Nutzung des eigenen Angebotes verwalten. (2) Beim Versand von E-Mails endet die Pflicht des ANBIETERS, sobald eine E-Mail das System des ANBIETERS ordnungsgemäß verlässt. Der ANBIETER übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass eine E-Mail tatsächlich den Empfänger erreicht; insbesondere trägt der ANBIETER keine Verantwortung für etwaige Empfangsfehler, beispielsweise SPAM-Filter, nicht erreichbare Postfächer, invalide E-Mail-Adresse oder andere Zugangshindernisse außerhalb der Sphäre des ANBIETERS. (3) Der ANBIETER stellt dem ANWENDER weitere Dienste für die Speicherung und Zugänglichmachung von Medien, Kontaktdaten oder anderen elektronischen Daten zur Verfügung. (4) Der ANBIETER ist berechtigt, Teile oder die Gesamtheit seiner Leistungen durch Dritte, insbesondere Subunternehmen, erbringen zu lassen, dies nach Maßgabe der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags über die Auftragsdatenverarbeitung. (5) Dem ANWENDER ist es nicht gestattet, die Software reteach über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist dem ANWENDER nicht gestattet, die Software reteach Dritten kostenpflichtig zu überlassen, es sei denn die Leistung liegt in einer Dienstleistung (z.B. Tätigkeit als Agentur für einen Auftraggeber). Die Nutzung eines Kundenkontos für mehrere Auftraggeber gleichzeitig ist dem ANWENDER in keinem Fall gestattet. Für jeden rechtsfähigen Auftraggeber hat der ANWENDER jeweils ein eigenes Nutzerkonto einzurichten und zu vergüten, soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit dem ANBIETER vorliegt. (6) Sofern der ANWENDER gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder vertragliche Pflichten verletzt, ist der ANBIETER berechtigt, die Leistungen einzuschränken, insbesondere die Veröffentlichungs- oder Versandfunktionen zu sperren. Der ANWENDER kann die Maßnahmen bzw. die Sperrung abwenden, indem er durch Vorlage geeigneter Nachweise die bestehenden Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung ausräumt. Das Recht der außerordentlichen Kündigung durch den ANBIETER bleibt von einer Leistungsverweigerung oder Sperrung unberührt. (7) Für alle Leistungen des ANBIETERS gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Alle Zahlungen sind zu Beginn der gewählten Laufzeitperiode fällig. Bei Zahlungen per Kreditkarte wird der fällige Betrag am 3. Werktag des laufenden Monats mit dem Betreff „reteach“ abgebucht. § 4 Inhalte des ANWENDERS (1) Der ANWENDER ist selbst Anbieter und Betreiber aller Inhalte, die er über die reteach Software veröffentlicht. Er bietet alle Inhalte stets im eigenen Namen und in eigener publizistischer Verantwortung an. (2) Wir bieten dem ANWENDER die Möglichkeit, Inhalte selbst auf einer Ausgabewebseite (z.B. Academy) einzustellen und somit für Dritte verfügbar zu machen. Damit wir die Leistungen für das Erstellen der Internetseite mit Texten, Bilder und Videos erbringen können, ist es aus technischen Gründen erforderlich, dass der ANWENDER der Susell GmbH als Betreiber der Infrastruktur die Nutzungsrechte für die Vervielfältigung, Bearbeitung und öffentliche Zugänglichmachung seiner Inhalte einräumt. Das bedeutet nicht, dass der ANBIETER die Inhalte des Nutzers selbst verwerten oder an Dritte übertragen. Das persönliche Urheberrecht des Autors bleibt unberührt. Mit dem Einstellen von Inhalten räumt der ANWENDER daher dem ANBIETER jeweils ein an diesen Vertragszweck gebundenes, unentgeltliches Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere zur Speicherung der Inhalte auf den Servern des ANBIETERS sowie deren Veröffentlichung, insbesondere deren öffentlicher Zugänglichmachung (z. B. durch Anzeige der Inhalte auf den Internetseiten des ANBIETERS) sowie zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlich ist. (3) Der ANWENDER stellt alle Inhalte in eigener Verantwortung ein. Dies gilt sowohl für redaktionelle Inhalte (wie z.B. Kurse und Lektionen) wie auch für die Pflichtangaben (insb. Impressum, Datenschutzerklärung) für die Ausgabe der Kurse in einer eigenen Academy nach den geltenden Gesetzen, vor allem im Rahmen der nach dem jeweiligen Landesrecht geltenden Anbieterkennzeichnung, der Impressumspflicht und der gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes. Der ANWENDER erklärt und gewährleistet dem Anbieter gegenüber, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte zu veröffentlichen. (4) Der ANBIETER überprüft die vom ANWENDER versendeten oder eingestellten Inhalte nicht. Der ANWENDER ist gegenüber Dritten und gegenüber dem ANBIETER für alle von ihm eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Dies gilt sowohl für deren Richtigkeit als auch für deren Rechtmäßigkeit. Der ANWENDER haftet gegenüber Dritten unmittelbar für alle Ansprüche, die durch Verstöße gegen geltende Gesetze oder aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen.Der ANWENDER stellt den ANBIETER von sämtlichen Forderungen, die Dritte gegen den ANBIETER wegen eines Verstoßes des ANWENDER gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte) oder gegen vertragliche Pflichten, Zusicherungen oder Garantien geltend machen, einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe) auf erstes Anfordern frei. Der ANWENDER ist verpflichtet, im Falle der Geltendmachung von solchen Ansprüchen unverzüglich und vollständig bei der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken und dem ANBIETER die hierzu erforderlichen Angaben in geeigneter Weise zugänglich zu machen. (5) Der ANWENDER wird keine Inhalte einstellen, die extremistische, rassistische, pornografische oder jugendgefährdenden Inhalte zum Gegenstand haben. Der ANWENDER hat alle gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die der nationalen wie internationalen Urheber-, Marken und Namensrechte, Persönlichkeitsrechte Dritter und die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Jugendschutzes. Der ANWENDER wird keine Inhalte einstellen, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamming) geeignet sind, Dritte oder den ANBIETER zu schädigen oder den Betrieb von EDV- Anwendungen zu gefährden. Der ANBIETER ist berechtigt, die vom ANWENDER eingestellten Inhalte zu löschen, wenn diese gegen die geltenden Gesetze oder diese AGB verstoßen. Der ANWENDER hat in diesem Fall keine Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche. (6) Der ANBIETER erstellt regelmäßig Sicherheitskopien (Backups) seiner Webserver. Einzelne Inhalte des ANWENDERS können aus diesen Backups wiederhergestellt werden, allerdings garantiert der ANBIETER dies nicht in Bezug auf vom ANWENDER eingestellte Videos oder Bilddateien. Die Speicherung und Sicherung von Videos oder Bilddateien liegt in der Verantwortung des ANWENDERS. Der ANWENDER sollte selbst Videos oder Bilddateien sichern, um Schäden durch Datenverlust zu vermeiden. § 5 Eigentum an Daten und Datenschutz (1) Die Software reteach ermöglicht es Nutzern, sich für einzelne Inhalte (wie z.B. Kurse) über die Eingabe einer E-Mail-Adresse anzumelden. Ferner kann der ANWENDER in seinem Kundenkonto weitere Nutzer- oder Teilnehmerdaten über eine Webmaske einfügen oder importieren. Alle dem ANWENDER zugeordneten Nutzerdaten bleiben in dessen Eigentum und werden von dem ANBIETER für den ANWENDER und in dessen Auftrag für diesen verwaltet. Der ANBIETER wird ohne ausdrückliche Zustimmung des ANWENDERS zu keiner Zeit E-Mail Adressen des ANWENDERS an Dritte weitergeben, verkaufen oder zur Nutzung überlassen. (2) Die dem ANWENDER in dessen Kundenkonto zugeordneten Daten von Nutzern werden auf einem Server des ANBIETERS oder einem beauftragten Unternehmen getrennt gespeichert, gepflegt und gesichert. Bei Beendigung des Vertrages wird der ANBIETER sämtliche Daten des ANWENDERS an diesen zurückgeben und aus der Datenbank löschen (3) Der ANBIETER und der ANWENDER verpflichten sich jeweils, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere nach dem Telemediengesetz, dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der DSGVO einzuhalten. (4) Der ANWENDER hat mit dem ANBIETER eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zu vereinbaren. Hierzu stellt der ANBIETER dem ANWENDER eine Eingabemaske zur Verfügung, um die Vereinbarung elektronisch abzuschließen. Der ANWENDER kann den ANBIETER auch eine eigene Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung vorgeben, deren Prüfung und Abschluß der ANBIETER gegen eine angemessene Bearbeitungsgebühr vornehmen wird. Eine zwischen ANBIETER und ANWENDER vereinbarte Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung befreit den ANWENDER in keinem Fall von seinen eigenen Datenschutzpflichten und führt nicht zu einer Haftung des ANBIETERS für die Pflichten des ANWENDERS. (5) Der ANBIETER ist auf Weisung des ANWENDERS verpflichtet, den gesamten Datenbestand des ANBIETERS und/oder Teile der Daten zu löschen, es sei denn, der ANBIETER ist aus rechtlichen Gründen zur Aufbewahrung der Daten verpflichtet; in diesem Fall wird der ANBIETER die Daten sperren. Dasselbe gilt, soweit dies zur Darlegung oder den Beweis eines Gesetzesverstoßes oder gegen die Pflichten des ANWENDERS erforderlich ist und/oder Behörden, Gerichte oder sonstige Stellen es berechtigtermaßen fordern. (6) Der ANWENDER sichert zu, dass er für alle seine Handlungen die jeweils erforderlichen datenschutzrechtlichen oder sonstigen Einwilligungen der Empfänger, Betroffenen oder sonstiger Dritter eingeholt hat. Dies gilt auch für den Fall, der der ANWENDER die Daten mehrerer Nutzer mittels Import in das System des ANBIETERS hochlädt oder den ANBIETER mit dem Import beauftragt. Insbesondere betrifft das, soweit dazu eine Einwilligung erforderlich ist, die Befugnis, Daten auf dem System des ANBIETERS zu speichern und zu verwenden, und zwar auch zum Zwecke der Auswertung. (7) Der ANWENDER sichert ausdrücklich zu, dass ihm für jede über die Software reteach versendete E-Mail die gültige Einwilligung des betreffenden Empfängers zum Erhalt von Werbung bzw. kommerzieller Kommunikation im vom ANWENDER gewählten Übertragungsweg vorliegt. Es obliegt dem ANWENDER sich diese Einwilligung selbst einzuholen und diese im Streitfall nachzuweisen. (8) Der ANBIETER ist berechtigt, E-Mail-Adressen oder andere Daten des ANWENDERS zu löschen, sofern solche Rechte Dritter verletzen und er von Dritten zur Löschung aufgefordert wurde. Im Falle von persönlichen Daten ist dies nur im Rahmen der zwischen ANWENDER und ANBIETER separat abgeschlossenen Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung und nach vorheriger schriftlicher Rücksprache mit dem ANWENDER zulässig. § 6 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag über die Nutzung der Software reteach ist ein unbefristeter Nutzungsvertrag für das jeweils gewählte Produkt. Der ANWENDER kann eine Monatslaufzeit oder eine Jahreslaufzeit buchen. Der Vertrag verlängert sich bei einer Monatslaufzeit um einen Monat, bei einer Jahreslaufzeit um 12 Monate, wenn er vom ANWENDER nicht gekündigt wird. Der ANWENDER kann den Vertrag bei einer Monatslaufzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit schriftlich (Brief, E-Mail an support@reteach.com) oder im Kundenkonto kündigen. Bei einer Jahreslaufzeit beträgt die Frist 30 Tage zum Ende der Laufzeit.Analog zur Kündigungsfrist kann der ANWENDER einen Produktwechsel in ein niedriges Paket vornehmen.Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich. Ein Wechsel in den höheren Tarif führt nicht zu einer Verlängerung der aktuellen Buchungsperiode. Es wird unter Anrechnung der bereits genutzten Leistungen nur der Differenzbetrag für die Zukunft berechnet. (2) Alle Leistungen werden zu Beginn der gebuchten Laufzeit zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt bei Verzug eine pauschale Mahnungsgebühr iHv EUR 10 zzgl. Ust in Mahnstufe 1 sowie jeweils EUR 10 zzgl. Ust in weiteren Mahnstufen zu erheben. Gebühren, die durch die Rückbuchung, Ablehnung einer Zahlung oder durch die Eröffnung eines Disputes entstehen, können dem ANWENDER in Rechnung gestellt werden. Der ANBIETER kann den Zugang zur Software reteach sperren, wenn sich der ANBIETER seit mehr als vier Wochen im Zahlungsverzug befindet. (3) Abweichend von Abs. 1 kann der ANBIETER auch Leistungen anbieten, die nicht als Laufzeitvertrag gestaltet sind, insb. einmalige Leistungen oder andere nach Stück oder Volumen abzurechnende Leistungen. (4) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, den Service der Software reteach zu verändern oder nicht weiter zu betreiben. Bei einer Einstellung steht dem ANWENDER eine anteilige Erstattung zu. Bei einer wesentlichen Beschränkung der Leistungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. (5) Mit der Beendigung des Vertrages stehen den Vertragspartnern wechselseitig keine Ausgleichs- oder sonstigen Zahlungsansprüche zu, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich geregelt sind. § 7 Verfügbarkeit des Servers (1) Der ANBIETER bemüht sich um eine maximale Verfügbarkeit aller Leistungen, sichert aber vertraglich keine Mindestverfügbarkeit des Servers zu. Der ANBIETER wird sich bei Störungen des Serverbetriebes um eine unverzügliche Beseitigung bemühen. Notwendige Unterbrechungen des Serverbetriebes wird der ANBIETER nach Möglichkeit außerhalb der Tageszeit durchführen. (2) Eine Störung oder ein kurzfristiger Ausfall des Servers führt nicht zu einer Aufhebung oder Kürzung der Leistungspflicht des ANWENDERS. Steht der Server für mehr als 2 % (gerechnet auf Basis vierteljährlichen Verfügbarkeit zu 100%) nicht zur Verfügung, reduziert sich die Leistungspflicht des ANWENDERS entsprechend. § 8 Haftung(1) Die nachstehenden Regelungen zu Haftung und Gewährleistung des ANBIETERS gelten für alle Mängel-, Schadensersatz- oder sonstige Ersatzansprüche des ANWENDERS aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. (2) Abweichend von Abs. 1 finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den ANBIETER oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für vom ANBIETER zugesicherte Garantien, für Ansprüche aus einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des ANBIETERS, seiner Organe oder leitenden Mitarbeiter sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (3) Der ANBIETER gewährleistet die technische Verfügbarkeit der Leistungen nur gemäß der Regelung von § 7. Für vom ANBIETER nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der ANBIETER keine Verantwortung. (4) Der ANBIETER haftet für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der ANWENDER regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens. Etwaige Gewährleistungsansprüche des ANWENDERS sind der Höhe nach auf die vom ANBIETER bezahlten Nutzungsgebühren in den letzten 12 Monaten der Nutzung beschränkt. Im Übrigen ist jede Haftung des ANBIETERS für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftungsbeschränkung des ANBIETERS (z.B. gemäß §§ 8 bis 10 TMG) bleiben von diesem § 12 unberührt. (5) Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Lieferung oder Abnahme, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist. Für alle der Gewährleistung unterliegenden Leistungen gilt § 377 HGB, insbesondere hinsichtlich der Genehmigung gemäß § 377 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. § 9 Datenschutz Der ANBIETER verpflichtet sich, alle Daten des ANWENDERS vertraulich zu behandeln, sie ausschließlich für den Vertragszweck einzusetzen, nicht an Dritte herauszugeben und bei Vertragsende vollständig an den ANWENDER zurückzugeben und komplett zu löschen. § 10 Schlussbestimmungen (1) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich wird oder eine Erweiterung des Nutzungsangebotes eine solche Änderung erforderlich macht. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem ANWENDER in elektronischer Form per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der ANWENDER nicht schriftlich bzw. per E-Mail Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der ANBIETER bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der ANWENDER muss den Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung absenden. Es obliegt dem ANWENDER, Änderungen der Kontaktadresse gegenüber dem ANBIETER rechtzeitig zu übermitteln. (2) Seitens des ANBIETERS ist zu Änderungen der AGB, zur Zusage von Garantien oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos ausschließlich die Geschäftsführung berechtigt. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. (4) Es gilt – soweit rechtlich zulässig – das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird. Ist der ANWENDER ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Unternehmenssitz des ANBIETERS ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns einfach! E-Mail hello@reteach.com